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ISSN 1860-5796 Das Beste, und nicht irgendwas!

10 Steuertricks für Normalverdiener

Nicht nur Reiche können Steuern sparen. Auch Durchschnittsverdiener haben zahlreiche Chancen, dem Fiskus ein Schnäppchen zu schlagen. Nachfolgend ein kleiner Wegweiser durch den Steuer-Dschungel:

Legale Steuertricks:

  1. Absolut simpel: Geben Sie Ihre Steuererklärung ab! Jedes Jahr zahlen die Bundesbürger mehr als eine Milliarde zuviel an den Fiskus. Etwa eine Million Steuerzahlen geben überhaupt keine Steuererklärung ab. Im Durchschnitt kann der Steuerzahler mit einer Rückzahlung von 800 Euro rechnen.
  2. Wer nach Abgabe der Steuererklärung auf seinen Bescheid wartet, gibt dem Fiskus eine zinsloses Darlehen. Tragen Sie möglichst auf der Lohnsteuerkarte bereits im Januar eines Jahres einen Freibetrag von mehr als 500 Euro ein. Daraufhin darf Ihr Arbeitgeber Ihnen mehr Lohn auszahlen.
  3. Denken Sie bei der Steuererklärung an Werbungskosten (Fahrten zur Arbeit, Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung), an Sonderausgaben (Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer, Spenden, Haushaltshilfe, eigene Berufsausbildung, Steuerberatungskosten) und an außergewöhnliche Belastungen (Unterhaltsleistung an Bedürftige, Kuren, Pflegepauschale, Ausbildungsfreibeträge für Kinder).
  4. Büromöbel sind beim nachweis der beruflichen Nutzung sofort absetzbar, wenn diese unter 400 Euro gekostet haben. Dies gilt auch beim Erwerb gebrauchter Möbel. Verlangen Soe beim Kauf immer Einzelbelege!
  5. Der private PC ist über drei Jahre absetztbar, wenn Sie eine berufliche Nutzung nachweisen können. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich von ihm eine Bescheinigung ausstellen.
  6. Die Aufwendungen eines beruflichen Umzugs sind absetzbar. Nicht nur die unmittelbaren Umzugskosten wie Transport, sondern auch Telefonkosten, Porto etc.
  7. Gewinnen Sie Zeit: Sollten Sie nicht rechtzeitig Ihre Steuererklärung abgeben können, geben Sie wenigstens fristgerecht den Mantel Ihres Steuererklärungsformulars mit den persönlichen Daten ab. Die restlichen Formulare können Sie dann später noch nachreichen.
  8. Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Brillen und andere Krankheitskosten können lediglich teilweise abgesetzt werden. Nicht jedoch Taxifahrten und Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese könne in voller Höhe abgesetzt werden. Bei Autofahrern werden pauschal 30 Cent pro Kilometer abzeptiert.
  9. Wählen Sie die richtige Steuerklasse: Verdienen Verheiratete etwa gleich viel, sollten sich beide für die Steuerklasse IV entscheiden. Ansonsten wählen Sie Steuerklasse III (für den Besserverdiener) und V für den anderen Ehepartner.
  10. Wenn Sie ein Greul vor der Steuererklärung haben: Über 600 Lohnsteuerhilfevereine helfen dem Durchschnittsverdiener hervorragend beid der Abgabe der Steuererklärung.

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Letzte Änderung: 22.03.2005; 09:50:47.