Zweisam
Von Mann zu Frau und umgekehrt ...

Sonntag, 9. Mai 2004

Die Heilkraft der Liebe

"Liebe in ihrer universellen Kraft schenkt Willen, Hoffnung, Zuversicht, Vertrauen": Schwierigkeiten zu meistern, Probleme zu lösen, Schmerzen auszuhalten, Prozesse anzunehmen, Gewohnheiten loszulassen, Begrenzungen zu überwinden, Verlorenes wieder zu finden, Anfechtungen zu bestehen, Feindlichem zu begegnen, Fremdes zu verstehen, Verletzendem zu verzeihen - Liebe verleiht dem Herzen Flügel und baut damit die Brücke zwischen Verstand und Glauben, führt zu einer höheren Vernunft, vereinigt die Gegensätze, befreit von Ängsten, schafft Freiheit und Frieden.", so nachzulesen bei Enveda.de.

Forschungsstudien kommen zu verblüffenden Untersuchungsergebnissen. Soziale Kontakte stärken das Immunsystem. Schon ein einziger Kuss bewirkt, dass an die 1000 Botenstoffe in Gehirn und Nebennieren freigesetzt werden. In Bruchteilen einer Sekunde werden diese Botenstoffe in jede Zelle unserers Körpers transportiert.

Was kränkt macht krank: Menschen, die ohne Liebe, Nähe und Zuwendung leben, haben ein drei- bis fünfmal größeres Risiko, vorzeitig zu erkranken oder zu sterben, als andere, die sich unterstützt, geliebt und verstanden fühlen.

Beispiel Adrenalin: Es gilt als Aufputschmittel des Orga nismus. Der Mensch läuft zu Höchstleistung auf, damit er Gefahrensituationen besser meistern kann.

Wenn wir verliebt sind, kommt der Kreislauf Schwung, die Hände werden feucht und das Herz schlägt intensiver als zuvor.

Beispiel Dopamin: Schmetterlinge im Bauch! Der Botenstoff bewirkt dieses wohlige Gefühl, das "Flügel verleiht".

Im Grunde kommt es darauf an, daß wir unser Herz der Liebe und damit dem Glück wirklich öffnen. Infos zum Buch:
Die revolutionäre Therapie: Heilen mit Liebeextern


12:02     Kommentar: [] 

Donnerstag, 15. April 2004

  Der Garant für eine langanhaltende Ehe

Immer mehr Ehen werden geschieden; Tendenz steigend. Irrtum wenn man glaubt, dass es die meisten Ehen im "verflixten siebten Jahr" erwischt.

Ergebisse neuer Studien

Nur sieben Prozent lassen sich nach sieben Jahren scheiden. Immerhin 21 Prozent halten 14 Jahre lang aus. Nachfolgend die Ergebnisse einer Studie mit den Gründen, warum sich Parre scheiden lassen:

Fehlende gemeinsame Zukunftsperspektiven 33%
Wir haben uns auseinandergelebt 29%
Wir haben zu unterschiedliche Lebenseinstellungen 29%
Fehlendes Vertrauen oder Einfühlungsvermögen 25%
Wir konnten nicht miteinander reden 23%
Er/Sie hatte Gewohnheiten, die mich aufgeregt haben 22%
Unsere Beziehung war zu langweilig und zur Routine geworden 19%
Ich fühlte mich bevormundet oder eingeengt 18%
Er/Sie hatte jemand anderen kennengelernt 18%
Ich hatte Gewohnheiten, die sie/ihn aufgeregt haben 16%
Eifersucht 15%
Untreue 15%
Probleme bei der Verbindung Beruf/Familie 13%
Alkohol oder Drogen 12%
Ich hatte einen neuen Partner kennengelernt 11%
Sexuelle Probleme 10%
Kinderwunsch oder Kindererziehung 10%
Finanzielle Probleme 7%
Ich habe sie/ihn zu stark eingeengt 6%
Körperliche Gewalt 3%

Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 53 vom 31.12.1998

Tipp!

Psychologen glauben, dass etwas anderes wichtiger ist, ob ein Ehepaar zusammenbleibt oder ob es sich scheiden lässt. Den Ausschlag gibt, ob und wie sie mit Stress fertig werden. Dabei ist es egal, ob ein Hausbau ansteht, einer arbeitslos wird oder seinen Schlüsselbund verliert. Wer in solchen Situationen miteinander kommunizieren kann, ist relativ trennungssicher!

20:55     Kommentar: [] 

Dienstag, 6. April 2004

  Der Ehevertrag

... denn sie wissen (oft) nicht, was sie tun! Kaum jemand kommt auf die Idee, eine lebenslange rechtliche Verpflichtung einzugehen, deren Folgen er nicht kennt.

Anders jedoch bei der Eheschließung: Trotz zahlreicher warnender Beispiele - jede dritte Ehe wird geschieden - informieren sich zu wenige Heiratswillige über die Konsequenzen einer möglichen Trennung und Scheidung. Zur Vermeidung der von allen gefürchteten "Rosenkriege" ist es empfehlenswert, vor Eingehung der Ehe einen Vertrag zu schließen, der klare Regelungen zu möglichen Trennungs- und Scheidungsfolgen beinhaltet.

In der Regel ist eine notarielle Beurkundung wegen der damit einhergehenden Belehrung durch den Notar zu empfehlen und in einigen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. Inhaltlich kann die Vereinbarung sehr genau den Wünschen der Ehepartner angepasst werden. Insbesondere Vereinbarungen über den Getrenntlebens- und nachehelichen Unterhalt, Regelungen über den Güterstand, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, Hausrat und Ehewohnung sowie erbrechtliche Bestimmungen sollten geregelt werden. Zu beachten ist, dass all jene Regelungen, die unausgewogen sind und einseitig zu Lasten eines Partners gehen, nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes unwirksam sein können. Anders als in der Vergangenheit, kann etwa eine schwangere, einkommenslose Ehefrau nicht ohne weiteres einen vollständigen Unterhaltsverzicht gegenüber ihrem Ehemann erklären, oder - noch weitgehender - vertraglich auf all ihre Ansprüche verzichten. Hier ist der Notar verpflichtet, die Beteiligten besonders umfassend zu belehren.

Buchempfehlung zum Thema:

(c) PEGOS International



05:45     Kommentar: [] 

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