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Mittwoch, 21. April 2004

  So kommen Sie von zu hohen Hypothekenzinsen runter

Zwei Gerichtsurteile sorgen dafür, dass Sie teure Hypothekenzinsen kündigen können.

Einleitung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Urteile gefällt, die den Kunden mehr Sicherheit bei der Auflösung eines Darlehensvertrages geben.
  1. BGH Aktenzeichen XI ZR 267/96, 1.7.1997
  2. BGH Aktenzeichen XI ZR 197/96, 1.7.1997
Die Richter haben bei diesen Urteilen Gründe genannt, um ein Kreditvertrag vorzeitig kündigen zu können. Die Banken müssen den Verkauf einer Immobilie wegen Ehescheidung anerkennen. Ebenso bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung oder die Wahrnehmung einer günstigen Verkaufsgelegenheit. Jedoch müssen die Banken den Kündigungswunsch des Kreditnehmers nicht anerkennen, wenn dieser lediglich anführt, dass die Zinsen inzwischen gesunken sind.

Die Vorfälligkeitsgebühr der Banken

  1. Lassen Sie sich die Berechnungsweise von der Bank schriftlich geben. Geben Sie sich nicht mit der nackten Zahl zufrieden, sondern bestehen Sie auf eine Aufschlüsselung jedes einzelnen Posten.
  2. Prüfen Sie anhand der Rechnung, welches Verfahren die Bank zur Berechnung der Vorfälligkeitsgebühr angewandt hat. Die Bank ist verpflichtet, den zurückbezahlten Betrag wieder anzulegen und Sie zahlen lediglich die Differenz.
  3. Prüfen Sie ferner, ob die Bank die Zinsen für eine Wiederanlage wirklichkeitsnah angesetzt hat. Dies können Sie am besten an Hand der Veröffentlichung in Wirtschaftszeitungen nachprüfen.
  4. Prüfen Sie, ob die Bank das zu erwartende Geld abgezinst hat. Das heisst, ob sie den Zins berücksichtigt hat, den sie bei der Wiederanlage des Geldes erwarten kann.
  5. Prüfen Sie auch, ob die Bank die Höhe der Risiko- und Verwaltungskosten richtig festgesetzt hat. Als Richtwert können Sie 0,3 Prozent nehmen.
Sie können zuviel gezahltes Geld zurückfordern. Bei einer falschen Berechnung, so der BGH, haben die Banken sich ungerechtfertig bereichert. Die allgemeine Verjährungsfrist ist hierbei 30 Jahre!

Auskunft erteilt der Bundesverband unabhängiger Baufinanzberater unter Telefon 0208-30 89 50.

23:02     Kommentar: [] 

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